AGB Reinigung
Meta Umzüge & Transporte GmbH

Art. 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Meta Umzüge & Transporte
GmbH (im Folgenden “Anbieter”) und unseren Kunden (im Folgenden “Kunden”) im Bereich
Reinigungsdienste. Der Anbieter kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem
Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende Vertragsparteien zu
versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.

 

Art. 2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst eine Vielzahl von Reinigungsleistungen für Wohnungen,
Einfamilienhäusern, Büros und anderen Objekten, die von der Komplettreinigung von Küchen, Bädern
bis hin zur speziellen Behandlung von Räumlichkeiten und Oberflächen reichen. Darunter fallen unter
anderem:
– Komplettsäuberung der Küche (inkl. Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke
etc.) Ersatz der Abluftfilters nur bei zur Verfügungstellung des Filters durch Kundschaft oder
Vermieter.
– Säuberung von Elektrogeräten, Schränken, Backofen, Spüle und Boden.
– Reinigung von Bädern und WCs, inklusive Kalkentfernung an Sanitäranlagen, Spiegeln,
Wandfliesen und Boden.
– Säuberung von Jalousien, Rollläden, Fenstern inklusive Rahmen und Fensterbänken.
– Die Reinigung von Dachfenstern dürfen wir aufgrund der Vorschriften der Unfallversicherung
nicht durchführen. Eine spezielle Vereinbarung hierzu muss im Vertrag festgehalten werden.
– Reinigung von Türen inklusive Rahmen, Heizkörpern, Bodenbelägen, Einbauschränken und
Briefkästen sowie Entfernung von Spinnweben.
– Säuberung von Aussenbereichen wie Terrassen, Balkonen, Kellern, Dachböden und Garagen.
– Verschluss von Dübellöchern in Wänden nach Kundenwunsch ohne Anpassung der
Wandfarbe und ohne Garantie für die Endabnahme.
Nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen, die separat berechnet werden:
– Hochdruckreinigung verschiedener Flächen.
– Das Verschliessen von mehr als 10 Dübellöchern (ohne Abgabegarantie).
– Entfernung von Flecken an den Wänden.
– Das Shampoonieren von Teppichen.
– Die Tiefenreinigung von Fugen sowie von Stein- und Parkettböden. Darüber hinaus spezielle
Anbauten wie z.B. Wintergärten etc.

 

Art. 3 Pflichten der Parteien
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Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen und hauseigenen
Richtlinien, darunter ausdrücklich Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die
Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie die Zugänge zu Wasser und Strom kostenfrei
gewährleisten, die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten
bereitstellen, wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden
nicht gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und
professionell mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er
verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur
korrekten Abführung von Sozialabgaben.

 

Art. 4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung
der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den vereinbarten
Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen wie starken
Verschmutzungen, fehlenden oder unkorrekten Informationen, fehlender Zugänglichkeit der
Räumlichkeiten oder zu kurzfristigen Abgabeterminen, den Vertrag zu adjustieren oder abzulehnen.
Auch kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden
Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt
werden kann. Für Wohnungen, deren Reinigungsdienst online und mit oder ohne vorherige
persönliche Begutachtung vereinbart wurde, gilt folgende Regelung: Erweist sich der notwendige
Reinigungsaufwand vor Ort als umfangreicher als angenommen, so obliegt es dem Kunden, für die
entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
Art. 4.1 Möblierte Objekte
Der Hauptfokus liegt auf der Reinigung leerstehender Objekte. Möblierte Räume bedürfen einer
separaten Absprache und Offerte.

 

Art. 4.2 Dübellöcher
Der Dienstleister bietet das Füllen von Dübellöchern als Zusatzleistung an, ohne Gewährleistung für
das Endergebnis. Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, am Tag der Reinigung zu entscheiden,
ob und wie die Löcher behandelt werden können. Üblicherweise werden zwischen 5 und 10
Dübellöcher pro Objekt bearbeitet. Bei einer Anzahl von mehr als 10 Löchern können zusätzliche
Kosten anfallen. Für Kosten, die durch von der Verwaltung, dem Vermieter oder den Mietern
beauftragten Malerarbeiten entstehen, übernimmt der Dienstleister ausdrücklich keine
Verantwortung und lehnt eine Kostenübernahme ab. Keine Weissputzwände, Schrauben und Dübel
müssen weg sein.

 

Art. 4.3 Entsorgungsleistungen
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Die Entsorgung von Abfällen ist kein Standardbestandteil der Dienste und kann gegen Aufpreis
vereinbart werden.
Art. 5 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen
sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei
Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche
Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.

 

Art. 6 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder
Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird nicht gehaftet.
Art. 7 Kündigungsbedingungen
Aufträge, die unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn storniert werden, werden zu 80% verrechnet.
Frühere Stornierungen werden zu 30% verrechnet.
Art. 8 Reklamationen und Nachbesserung
Reklamationen sind unmittelbar nach der Dienstleistung oder bei festgestellten Mängeln zu melden.
Wir verpflichten uns zur kostenlosen Nachbesserung, sollte die Reinigungsleistung nicht den
vereinbarten Standards entsprechen. Bei weiterhin bestehenden Mängeln nach der Nachreinigung
behalten wir uns das Recht vor, eine unabhängige Instanz einzuschalten.

Art. 9 Abnahmegarantie
Falls Beanstandungen zur Sauberkeit der Wohnung seitens Verwaltung oder Eigentümers erfolgen,
verpflichtet sich der Dienstleister zur unentgeltlichen Nachreinigung. Da die Wahrnehmung von
Sauberkeit subjektiv variieren kann, steht es dem Dienstleister frei, bei anhaltenden unbegründeten
Beanstandungen nach der Nachreinigung, den Reinigungsverband als neutrale Prüfinstanz
hinzuzuziehen. Jegliche Kosten, die durch diese Begutachtung entstehen, werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt.

Art. 10 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
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Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen. Der Kunde
wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche
Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche
Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.
Art. 11 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.