AGB Entsorgung
Meta Umzüge & Transporte GmbH

Art. 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Meta Umzüge & Transporte
GmbH (im Folgenden “Anbieter”) und unseren Kunden (im Folgenden “Kunden”) im Bereich
Räumungs- und Entsorgungsdienste. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach
eigenem Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende
Vertragsparteien zu versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung dieser
Bedingungen voraus.
Art. 2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Räumungen, wie auch Entsorgungen einzelner Güter
für Wohnungen, Einfamilienhäuser, Büros und andere Objekte. Die Dienstleistung wird auch im
Rahmen von Umzügen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
– Räumung von Wohnungen, Häusern, Büros und anderen Immobilien.
– Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Möbeln, Elektrogeräten und anderen
Gegenständen.
– Spezialentsorgung für gefährliche Stoffe nur nach Absprache und unter Berücksichtigung aller
Sicherheitsmassnahmen.
– Bereitstellung und Abholung von Containern und Mulden.

Art. 3 Pflichten der Parteien
Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Räumungsgut, die
hauseigenen Richtlinien, wie auch Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die
Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie Zugang zum Strom kostenfrei gewährleisten,
die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten bereitstellen,
wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden nicht
gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und
professionell, mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er
verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur
korrekten Abführung von Sozialabgaben.

Art. 4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung
der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den vereinbarten
Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen, fehlenden oder
unkorrekten Informationen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten oder nicht vorhandenen
Parkplatzsituation, den Vertrag zu adjustieren oder abzulehnen. Auch kann der Anbieter jederzeit von
einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von
höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann. Für Entsorgungen, welche
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online und mit oder ohne vorherige persönliche Begutachtung vereinbart wurden, gilt folgende
Regelung: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als umfangreicher als angenommen oder
stimmen die getätigten Angaben des Kunden nicht mehr, so obliegt es dem Kunden, für die
entstehenden Mehrkosten aufzukommen.

Art. 4.1 Entsorgungsleistungen
Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen
Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von Sondermüll
werden gesondert berechnet.
Art. 4.2 Haftungsausschluss bei Entsorgung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu entsorgende Güter eindeutig von nicht zu entsorgenden
Gütern zu trennen. Sobald die Abholung durch den Anbieter erfolgt ist, gelten die übergebenen Güter
als zur Entsorgung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gütern, die
irrtümlich zur Entsorgung bereitgestellt oder vom Kunden nachträglich als nicht zu entsorgen
gekennzeichnet wurden. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Abholung nicht anwesend sein, ist es
seine Pflicht, die zu entsorgenden Güter klar und deutlich zu kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht
für Fehler in der Entsorgung, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen oder
Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche Kommunikation oder Anweisung bezüglich
der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss vor Beginn der Abholung erfolgen. Sobald der
Transport der Güter zum Entsorgungsort begonnen hat, kann der Entsorgungsprozess nicht mehr
rückgängig gemacht werden, und die Güter gelten als endgültig zur Entsorgung übergeben.
Art. 5 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen
sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei
Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche
Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.

Art. 6 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder
Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird nicht gehaftet.

 

Art. 7 Kündigungsbedingungen
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Aufträge, die unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn storniert werden, werden zu 80% verrechnet.
Frühere Stornierungen werden zu 30% verrechnet.
Art. 8 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B.
Muldenservice. Der Kunde wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis
gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die
gleiche Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.

 

Art. 9 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.