Allgemeine Lagerbedingungen
Meta Umzüge & Transporte GmbH
1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere Verpackungsarbeiten, die
am Umzugstag durch die Meta Umzüge & Transporte vorgenommen werden mü ssen.
2. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Mö beln, die
besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners erfordern.
3. Der Transport von schwergewichtigen Gü tern.
Ein Gewichtszuschlag von pauschal CHF 150 wird fü r Gegenstä nde mit einem
Eigengewicht ab 100 kg pro Objekt verrechnet. Fü r den Kundenberater ist dies bei der
Besichtigung nicht immer ersichtlich. Der Kunde ist verpflichtet, schwergewichtige
Gegenstände im Umzugsgut im Voraus anzumelden. Fü r den Transport eines
Standklaviers wird ein Zuschlag von CHF 250 pauschal verrechnet.
4. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen,
Einbauten usw.
5. Der Mehraufwand fü r den Transport von Gegenständen. durch Fenster oder ü ber
Balkone.
6. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.
7. Der Mehraufwand infolge der Witterungsverhältnisse oder falls wegen gesperrter
oderaufgerissener Strassen das Transportfahrzeug oder der Mö bellift nicht vor das
Haus gefahren werden kann, ebenso Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des
Personals, die der Meta Umzüge & Transporte GmbH nicht verschuldet hat.
8. Das Tragen der Güter aufweitet oder ungewöhnlichen Wegen, soweit bei der
Preisvereinbarung nicht eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände
stattgefunden hat, ebenso Umwege, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht
benutzbar sind.
Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen
Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners erfordern. Der Transport von
schwergewichtigen Gütern.
Ein Gewichtszuschlag von pauschal CHF 150 wird für Gegenstände mit einem Eigengewicht
ab 100 kg pro Objekt verrechnet. Für den Kundenberater ist dies bei der Besichtigung nicht
immer ersichtlich. Der Kunde ist verpflichtet, schwergewichtige Gegenstände im Umzugsgut
im Voraus anzumelden. Für den Transport eines Standklaviers wird ein Zuschlag von CHF
250 pauschal verrechnet. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren,
Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. Der Mehraufwand für den Transport von Gegenständen.
durch Fenster oder über Balkone. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen. Der Mehraufwand
infolge der Witterungsverhältnisse oder falls wegen gesperrter oder
aufgerissener Strassen das Transportfahrzeug oder der Mö bellift nicht vor das Haus gefahren
werden kann, ebenso Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals, die der Meta
Umzüge & Transporte GmbH nicht verschuldet hat.
Das Tragen der Güter aufweiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit bei der
Preisvereinbarung nicht eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden
hat, ebenso Umwege, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
Aufwand und Tarif werden anhand des aufgelisteten Umzugs-, Lagerungs- oder
Entsorgungsgutes kalkuliert. Deshalb ist es unabdingbar, dass das aufgelistete Gut unmittelbar
vor dem Umzug kontrolliert wird und uns allfällige, auch zwischenzeitliche Änderungen
umgehend mitgeteilt werden. Bei Abweichungen können Mehrkosten anfallen.
Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung,
Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus oder
Stockwerk, Art des Treppenhauses, Vorhandensein eines Lifts usw. Eine Richtpreistabelle
haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach
individueller Situation können die tatsächlichen Tarife wesentlich darüber- oder
darunterliegen.
Artikel 5 – Bezahlung
Umzüge: Umzüge sind am Umzugstag bar zu bezahlen. Zahlungen sämtlicher
Umzugsdienstleistungen mit Einzahlungsschein können nur nach Rücksprache und im
Einverständnis mit der Meta Umzüge & Transporte GmbH erfolgen.
Reinigung: Der ausgemachte Pauschalpreis ist am der Ü bergabeort in bar dem Teamleiter zu
bezahlen.
Übersiedlung: Bei einer Übersiedlung müssen 70% des offerierten Betrages per
Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Beendigung der Arbeit am Zielort
in bar direkt dem Teamleiter zu bezahlen.
Bei Nichteinhaltung der angegebene First von 14 Tagen werden dem Kunden zusätzliche
Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Artikel 6 – Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000 pro Lieferwagen (kann nötigenfalls erhöht werden)
Betriebshaftpflichtversicherung: Schäden seitens Meta Umzüge & Transporte GmbH sind bis
zu CHF 5 Mio. gedeckt. Die genauen Versicherungsbestimmungen und Bedingungen richten
sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Artikel 7 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei begründetem oder unbegründetem Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem
Umzugstag werden Annullierungskosten in der Höhe von CHF 500 verrechnet.
Artikel 8 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die Meta Umzüge & Transporte kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens 14 Tage
vor dem vereinbarten Umzugstag vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist
muss er für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Artikel 9 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag bzw. in der Offerte festzuhalten.
Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.
Artikel 10 – Haftung
Meta Umzüge & Transporte haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen
Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen,
Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten
Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten usw. haftet der Meta
Umzüge & Transporte nur, wenn das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes durch seine
eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen erfolgt ist. Die Haftung der Meta Umzüge
& Transporte beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer
Entschädigung fü r Wertminderung, unter Ausschluss jegliches Ersatzanspruchs. Schlüssel
von Schränken und Schubladen müssen vor dem Umzug abgezogen, beschriftet und in
separaten Schlü sselbeuteln aufbewahrt werden. Die Haftung der Meta Umzüge & Transporte
beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Artikel 11 – Mä ngelrü ge
Der Kunde ist verpflichtet, das Transportgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu
ü
berprü fen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innerhalb von 3 Tagen
der Meta Umzüge & Transporte schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden
keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berü cksichtigt.
Artikel 12 – Datenschutz
Daten, die der Meta Umzüge & Transporte zur Auftragsabwicklung ü bermittelt werden,
werden ausschließlich dazu verwendet, die Anfrage schnellstmö glich und kundenfreundlich
zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die persö nlichen Daten unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen zu schü tzen. Bei der Datenverarbeitung gelten die
Vorschriften des Bundesgesetzes ü ber den Datenschutz (DSG Art. 235.1).
Persö nliche Daten werden ohne ausdrü ckliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung nicht
an Dritte weitergegeben.
Artikel 13 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfä llige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen.
Zustä ndig fü r die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprü che ist
das Bezirksgericht Zü rich.
Artikel 14: Zü gelshop und Onlinekauf
• Lieferung und Versandkosten
• Wir liefern aus logistischen Grü nden nur in die Schweiz, innerhalb des Radius von 30
Kilometer Zü rich gratis.
• Im grö sseren Radius (ü ber 30 Kilometer) nach Absprache.
• Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise, inklusive Versandgebü hren, sind in Schweizer Franken (CHF) und
inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Der Mietpreis fü r Kartons gilt nur fü r bestehende Kunden bzw. Umzugskunden.
• Rü ckgaberecht
Die Annullierung von Aufträ gen und die Rü ckgabe mangelfreier Ware ist mö glich und
hat sofort, spä testens aber 2 Tage nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die Rü ckgabe
des Materials erfolgt auf Gefahr der Kundschaft.
Die Rü ckerstattung erfolgt spä testens 48 Stunden nach Erhalt der Ware.
Rü cksendung oder Ü bergabe an: Meta Umzüge & Transporte GmbH GmbH
Lerzenstrasse 8
8953 Dietikon
Tel. 044 811 42 32 info@metaumzege.ch
Vor einer Rü cksendung melden Sie sich auf der E-Mail-Adresse
info@metaumzuege.ch um weitere Infos zu erhalten.
Copyright © 2021 Meta Umzüge & Transporte GmbH, Lerzenstrasse 8, 8953
Dietikon. Alle Rechte vorbehalten.
Art. 1 Geltungsbereich
Die Ausführung eines Lagerauftrages durch die Firma Meta Umzüge & Transporte GmbH (im
Folgenden Lagerhalter genannt) unterliegt den nachstehenden Bedingungen, sofern sie nicht
zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie umfassen die nachfolgend näher
umschriebenen Tätigkeitsbereiche des Lagerhalters. Von den aufgeführten Bedingungen
abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Art. 2 Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich des Lagerhalters gemäss Bedingungen umfasst die Lagerung, die
Lagerbewirtschaftung sowie die Ein- und Auslagerung. Der Lagerhalter übernimmt die Einlagerung
und die Aufbewahrung von Mobiliar, Hausrat, Effekten und anderen Gütern gemäss den vom
Auftraggeber erteilten Weisungen. Er erledigt alle Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem
Empfang, der Auslieferung, dem Weitertransport und der weiteren Behandlung des Lagergutes gegen
Entrichtung des festgesetzten Entgelts.
Art. 3 Auftragserteilung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Auftrag muss alle für eine ordentliche Ausführung
notwendigen Angaben enthalten wie Art und Menge der eingelagerten Gegenstände, benötigte
Lagerfläche, Zeitpunkt und Art der Anlieferung, Hinweise auf reglementierte Güter wie unverzollte
Ware, Pflichtlager u. Ä. sowie Hinweise auf Lagergut, das einer besonderen Behandlung bedarf (z.B.
Geruchsemissionen, extreme Ausmasse, besondere Bodenbelastung, Vorschriften in Bezug auf
Temperatur oder Feuchtigkeit usw.). Ebenfalls muss im Auftrag auf besondere Beschaffenheit des
Lagergutes, auf besondere Schadenanfälligkeit oder auf besondere Hochwertigkeit hingewiesen
werden. Folgende Lagergüter sind ohne schriftliche Vereinbarung von der Annahme zur Lagerung
ausgeschlossen: feuer- und explosionsgefährliche Gefahrengüter sowie Güter, die sich in irgendeiner
Art nachteilig auf ihre Umgebung auswirken. Ebenso ausgeschlossen sind illegale Gegenstände, Tiere,
Geld, Edelmetalle, Juwelen, Inhaberpapiere, Effekten im Sinne des Börsen- und
Effektenhandelsgesetzes sowie verderbliche Waren. Werden solche Güter trotzdem eingelagert,
haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden. Der Auftrag ist erst gültig nach
Bestätigung des Angebots durch beide Vertragspartner.
Art. 4 Annahme und Eingangsprüfung des Lagergutes
Der Auftraggeber meldet sowohl die Einlagerung seiner Güter mindestens 24 Stunden im Voraus an.
Die Ware wird abgeholt. Die Aufnahme von Gütern ins Lagerhaus bestätigt der Lagerhalter dem
Auftraggeber durch Ausfertigung eines Lagerscheins. Bei Eingang der einzulagernden Gegenstände
beschränkt sich die Kontrolle auf die äussere Beschaffenheit des Lagergutes. Für die Inhalte von
Behältnissen wie Kisten, Körben, Kartons, Schubladen oder Schränken haftet der Lagerhalter nur, wenn seine eigenen Hilfspersonen deren Ein- und Auspacken oder das Plombieren vorgenommen
haben. In diesem Fall muss der Lagerhalter ein Verzeichnis ausfertigen. Der Lagerhalter ist berechtigt,
Stichproben des einzulagernden Gutes vorzunehmen.
Art. 5 Haftung des Lagerhalters
Der Lagerhalter haftet dem Auftraggeber für sorgfältiges Ausführen des Auftrages. Die Sorgfaltspflicht
des Lagerhalters betrifft ausschliesslich die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen (bei
Zimmertemperatur und nicht regulierter Feuchtigkeit). Besondere Vorkehrungen und die Behandlung
der Güter während der Lagerung sind ausgenommen, wenn keine diesbezüglichen schriftlichen
Abmachungen vorliegen. Der Lagerhalter überprüft regelmässig den Zustand seines Lagers. Falls er
Veränderungen an Gütern feststellt, die einen Schaden oder eine Gefahr vermuten lassen, hat er dies
dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, die nötigen
Vorkehrungen zum Schutz des Lagergutes nach bestem Wissen allein zu treffen. Der Lagerhalter ist
von jeder Haftung befreit, wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, an denen weder der
Lagerhalter noch seine Unterbeauftragten die Schuld tragen oder nicht in der Lage waren, deren
Folgen abzuwenden. Er haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobes Verschulden von ihm
selbst oder von seinen Hilfspersonen entstanden sind. Die Haftung entfällt, wenn er nachweisen
kann, dass er alle den Umständen entsprechend gebotene Sorgfalt angewendet hat, um den Schaden
zu vermeiden. Die Haftung des Lagerhalters ist limitiert auf den allgemein üblichen Handelswert der
Ware zur Zeit des Verlustes oder der Beschädigung, höchstens aber auf den deklarierten Wert im
Auftrag bzw. Lagerschein bzw. auf CHF 500.–/m3 des beschädigten Gutes. Falls keine anderen
Absprachen vereinbart wurden, ist die Haftung des Lagerhalters auf 25’000 CHF pro Ereignis
beschränkt. In den nachfolgenden Fällen ist die Haftung des Lagerhalters ausgeschlossen:
a) wenn besonders empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände wie Porzellan, Glas, Marmor,
Lampen, Bilder, Spiegel, Kunstgegenstände, elektrische und andere Apparate unverpackt zur
Lagerung übergeben werden.
b) wenn das Lagergut falsch deklariert ist.
c) wenn Kleidungsstücke, Decken oder kleine Gegenstände ohne Verpackung zur Lagerung übergeben
werden, die unverpackt Schaden nehmen oder verloren gehen können.
d) wenn Schäden entstehen durch Rost, Schimmel, Mäuse, Holzwurm oder Motten (auch wenn eine
Mottenschutzbehandlung stattgefunden hat). f) wenn Schäden entstehen infolge von
Temperaturschwankungen oder Luftfeuchtigkeit; g) bei Schäden durch Druckstellen,
Oberflächenabschürfung, Leimlösungen, Bruch von morschen Möbeln und Linoleumteppichen.
g) für Geld, Wertpapiere, Dokumente und für Kostbarkeiten wie Kunstgegenstände, Juwelen, Goldund Silberwaren und Antiquitäten.
h) bei Schäden infolge höherer Gewalt wie Krieg, Erdbeben, Plünderung, Zerstörung oder soziale
Unruhen.
i) bei Verlust oder Beschädigungen von Inhalten auf Datenträgern.
j) bei Schäden beim Einlagern in Containern oder bei Miete von separaten Räumen.
Affektionswerte werden nicht ersetzt. Nimmt der Auftraggeber sein Lagergut ohne ausdrücklichen
Vorbehalt zurück, endet die Haftung des Lagerhalters mit Beendigung des Auftrags (siehe
Mängelrüge, Art. 15).
Art. 6 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber selbst haftet für alle Schäden, die dem Lagerhalter oder Dritten durch das Lagergut
entstehen.
Art. 7 Versicherung
Soll das Lagergut gegen Feuer-, Wasser- und Einbruchdiebstahlschäden versichert werden, muss ein
schriftlicher Auftrag des Auftraggebers vorliegen. Im Auftrag müssen der Versicherungswert und das
zu deckende Risiko festgehalten sein. Andererseits hat der Lagerhalter das Recht, das Lagergut auch
ohne besonderen Auftrag in üblicher Höhe gegen Wasser- und Feuerschäden sowie Einbruchdiebstahl
zu versichern und den Auftraggeber entsprechend zu informieren. Falls dieser nicht umgehend
schriftlich eine Änderung des vom Lagerhalter festgesetzten Versicherungswertes verlangt, ist die
festgesetzte Summe massgebend. Die entsprechenden Prämien werden separat in Rechnung gestellt.
Falls der Auftraggeber selbst eine Versicherung für das Lagergut abgeschlossen hat und dies bei
Vertragsabschluss bekannt gibt, besteht bei einem eventuellen Schaden keine Haftpflicht des
Lagerhalters. Im Schadenfall hat der Auftraggeber nur so weit Anspruch auf Schadenersatz, als die
Versicherungsgesellschaft aufgrund der geltenden Versicherungsbedingungen Schadenersatz leistet.
Eventuelle Forderungen, die dem Lagerhalter noch zustehen, werden davon abgezogen.
Art. 8 Lagergeld und Zahlungsbedingungen
Die Forderungen des Lagerhalters sind sofort fällig. Das Lagergeld wird pro Kalendermonat berechnet.
Lagerungen werden auf den Tag genau verrechnet. Dabei wird der Einlagerungs- und Auslagerungstag
mitberechnet. Separat verrechnet werden besondere Arbeiten, die das Lagergut verursacht oder die
auf Anweisung des Auftraggebers ausgeführt werden.
Art. 9 Domizilwechsel des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Lagerhalter jeden Wechsel seines Domizils unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Ohne entsprechende Mitteilung ist der Lagerhalter berechtigt, die Korrespondenz an die
letztgenannte Adresse des Auftraggebers zu senden.
Art. 10 Retentionsrecht und freihändiger Verkauf
Als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber haften
dem Lagerhalter die eingelagerten Güter. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Lagerhalter unter
Verwertungsandrohung gesetzten Zahlungsfrist an die letztgenannte Adresse des Auftraggebers ist
der Lagerhalter berechtigt, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens
verwerten bzw. zu verkaufen oder ‒ falls das Lagergut keinen materiellen Wert aufweist ‒ zu
entsorgen. Der Erlös einer allfälligen Verwertung wird in erster Linie zur Kostendeckung verwendet.
Vom Erlös nicht gedeckte ausstehende Lagerkosten bzw. die Kosten des Verkaufes oder der
Entsorgung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Überschuss wird
ausbezahlt.
Art. 11 Übertragung des Lagergutes an Dritte
Geht das Eigentum des Lagergutes nach der Einlagerung an einen Dritten über, muss ein Vertrag den
Wechsel bestätigen. Ebenfalls wird ein Vertrag zwischen dem Lagerhalter und dem neuen
Lagerguteigentümer erstellt. Der Lagerhalter ist berechtigt, die volle Bezahlung der auf dem Gut
lastenden Forderungen zu verlangen. Für die daraus entstehenden Kosten hat der Auftraggeber
aufzukommen.
Art. 12 Besichtigung des Lagergutes
Dem Auftraggeber muss nach vorheriger Anmeldung (mindestens drei Tage im Voraus) Zutritt zum
Lagerraum gewährt werden, in Begleitung einer vom Lagerhalter bestimmten Person und unter
Übernahme der entstehenden Kosten.
Art. 13 Kündigung
Ist der Lagervertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit dem Ablaufdatum. Ist der
Lagervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit mit
einer Frist von 48 Stunden, der Lagerhalter mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen. Der Lagervertrag kann vorzeitig fristlos aus wichtigen Gründen aufgelöst
werden. Als wichtiger Grund gilt z. B., wenn das Lagergut störende Eigenschaften hat oder entwickelt
(Gerüche, Auslaufen, Schädlinge usw.), welche andere Güter, das Lagerhaus selbst, darin tätige
Personen oder die Umwelt beeinträchtigen) oder wenn die fälligen Forderungen des Lagerhalters
nach Festsetzen einer nachträglichen Zahlungsfrist von 10 Tagen nicht bezahlt werden. Dem
Auftraggeber ist eine angemessene Frist zur Abholung des Lagergutes anzusetzen. Holt der
Auftraggeber sein Lagergut nicht innerhalb der angesetzten Frist ab, hat der Lagerhalter das Recht,
die Ware unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Auftraggebers freihändig zu
verkaufen. Weist das Lagergut keinen materiellen Wert mehr auf, darf er es entsorgen.
Art. 14 Auslagerung
Das Lagergut wird lediglich an den Auftraggeber herausgegeben. Eine Abholung durch Dritte ist nur
mit einer Vollmacht des Auftraggebers möglich. Der Lagerhalter ist jedoch berechtigt, die
Legitimation des Herausverlangenden zu prüfen. Bevor die Auslagerung aller oder auch nur eines Teils
der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu
begleichen (Retentionsrecht). Wenn einzelne Stücke herausverlangt werden, hat der Auftraggeber für
alle damit in Zusammenhang stehenden Arbeitsleistungen aufzukommen. Bei Teilbezügen kann der
Lagerhalter einen Empfangsschein verlangen. Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen
Einlagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des
Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, hat der Lagerhalter Anrecht auf eine
angemessene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift usw.) und für Hilfspersonen.
Sämtliche Forderungen sind vor Auslagerung zu begleichen (Retentionsrecht).
Art. 15 Mängelrüge
Durch vorbehaltlose Rücknahme des Lagergutes verliert der Auftraggeber alle
Schadenersatzansprüche. Mängel bei der Annahme des Gutes müssen unverzüglich gerügt werden.
Ansprüche für fehlende Gegenstände oder äusserlich erkennbare Schäden sind dem Lagerhalter bei
der Auslagerung selbst, andere Ansprüche innerhalb von 3 Tagen nach Auslagerung schriftlich
anzumelden. Wird das Ein- und Auslagern vom Auftraggeber selbst (oder einem von ihm
Beauftragten) vorgenommen, entfällt die Haftung des Lagerhalters.
Art. 16 Verkauf von Lagergut
Falls der Lagerhalter Aufträge zur Veräusserung von Lagergut entgegengenommen hat, kann er die
verkäuflichen Gegenstände eventuellen Interessenten zeigen. Ohne andere Vereinbarung ist der
Lagerhalter in der Festsetzung des Preises frei. Für seine Bemühungen erhält er ohne andere
Vereinbarung eine Kommission von 10 % auf den Bruttoerlös. Auslagen muss der Auftraggeber
unabhängig vom Verkauf separat vergüten.
Art. 17 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz des
Lagerhalters als Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.
Besonderheiten Reinigung
Meta Umzüge & Transporte GmbH
Eine Standard-Endreinigung mit Abnahmegarantie beinhaltet folgende
Leistungen:
• Küche: Komplett-Reinigung und Entkalkung inkl. Kühlschrank, Tiefkühler,
Geschirrspüler (sofern vorhanden), Kochherd, Dampfabzug, Schubladen,
Schränke, Backofen, Waschbecken und Boden.
• Badezimmer / WC: Reinigen und entkalken von WC, Spülkasten, Lavabo, Badeund Duschwanne, Duschkopf und Wasserhähne, Luftabzug, Armaturen, Spiegel,
Platten, Wände und Boden.
• Storen / Rollläden / Fensterläden: Feucht reinigen und trocknen
• Fenster Innen- und Aussenreinigung – inkl. Rahmen und Fensterbänke
• Türen reinigen inkl. Rahmen und allen Stromsteckern und Lichtschaltern
• Radiatoren feucht reinigen und trocknen
• Bodenbeläge absaugen und feucht aufnehmen, sowie auch die Sockelleisten
• Reinigung der Einbauschränke (sofern vorhanden)
• Reinigung des Briefkastens
• Wände / Decken / Balken ggf. von Spinnweben befreien
• Terrasse / Sitzplatz / Balkon besenrein
• Keller / Estrich / Garage besenrein
• Verschliessen von Dübellöchern (Bitte vorab mit der Verwaltung abklären.
Weissputzwände sind ausgeschlossen.)
• Anwesenheit beim Abgabetermin und Durchführung sämtlicher für die Reinigung
relevanten Abgaben
Bemerkung:
• Bitte schalten Sie den Kühlschrank 24 Stunden vor Beginn der Reinigung aus,
damit der Gefrierschrank sicher abgetaut wird und lassen Sie die Tür offen, um
Geruchsbildung zu vermeiden. Stellen Sie am besten ein Gefäß, z.B. ein Backblech,
auf den Boden des Kühlschranks, damit das Schmelzwasser nicht auf den Boden
tropfen kann.
Allgemeine Umzugsbedingungen
META UMZÜGE & TRANSPORTE GMBH
Art. 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Meta Umzüge & Transporte
GmbH (im Folgenden “Anbieter”) und unseren Kunden (im Folgenden “Kunden”) im Bereich
Umzugsdienstleistungen. Der Anbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem
Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende Vertragsparteien zu
versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.
Art. 2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Umzugsdienstleistungen für Wohnungen,
Einfamilienhäuser, Büros und andere Objekte. Die Dienstleistung wird auch im Rahmen von
Räumungen und Entsorgungen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst: – Planung und
Durchführung von Umzügen, inklusive aller logistischen Aspekte. – Verpackung und sicheren
Transport von Möbeln und Gütern. – Demontage und Montage von Möbeln und
Einrichtungsgegenständen. – Bereitstellung und Betrieb von Umzugsfahrzeugen und technischen
Hilfsmitteln.
Art. 3 Pflichten der Parteien
Kunden sind verpflichtet, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Umzugsgut, den
Laufwegen, der Parkplatzsituation sowie anderen Faktoren, die den Arbeitsaufwand beeinflussen,
mitzuteilen. Zudem müssen die hauseigenen Richtlinien und Sicherheitsanforderungen proaktiv und
fristgerecht für die Erfüllung der Dienste übermittelt werden. Ferner müssen sie Zugang zum Strom
kostenfrei gewährleisten, die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte
Räumlichkeiten bereitstellen, wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters
durch den Kunden nicht gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten
Services gewissenhaft und professionell mittels qualifizierten und angemessen eingewiesenen
Personals zu erbringen. Er verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter
Arbeitsschutzvorschriften und zur korrekten Abführung von Sozialabgaben.
Art. 3.1 Angebot eines Besichtigungstermins und alternative Evaluationsmethoden
Um unseren Kunden ein präzises und massgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können, bietet
Meta Umzüge & Transporte GmbH eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung an, sofern der
Umfang und die Anforderungen des Umzugs dies erfordern. Sollte eine persönliche Besichtigung nicht
notwendig sein, bitten wir den Kunden, Fotos oder ein Video der zu umziehenden Räumlichkeiten
sowie der Möbel und Güter zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich benötigen wir detaillierte Angaben
über die Anzahl der Umzugskisten und spezifische Details zu den räumlichen Bedingungen, wie etwa
mögliche Laufwege vom Hauseingang bis zum Möbelwagen. Diese Informationen sind essenziell, um
eine genaue Kalkulation durchführen zu können. Für Dienstleistungen, die eine Endreinigung einschliessen, erfordern wir zusätzlich Fotos von Bad/WC, Küche, Fenstern und Böden sowie die
Quadratmeterzahl der Wohnung. Diese Informationen ermöglichen es uns, ein detailliertes Angebot
zu erstellen, das speziell auf die Bedürfnisse und Umstände des Kunden zugeschnitten ist. Es liegt in
der Verantwortung des Kunden, diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine
effektive Planung und Angebotsvorbereitung zu gewährleisten.
Art. 3.2 Verfügbarkeit von Servicedaten und Terminbestätigungen
Die Verfügbarkeit eines Umzugsdatums wird von der Meta Umzüge & Transporte GmbH bei jeder
Kundenanfrage geprüft. Jedoch besteht keine Garantie, dass das gewünschte Datum auch bis zur
endgültigen Bestätigung des Auftrags verfügbar bleibt. Auch während der Angebotsphase oder nach
einer Besichtigung kann das angefragte Datum durch andere Buchungen blockiert werden. In solchen
Fällen wird der Anbieter versuchen, gemeinsam mit dem Kunden ein alternatives Datum zu
vereinbaren. Es gilt das Prinzip “first come, first served”, d.h. der Kunde, der den Auftrag zuerst
bestätigt, erhält die Buchung für das entsprechende Datum. Sollten mehrere Kunden dasselbe Datum
anfragen, erhält der Kunde mit der frühesten Bestätigung Vorrang. Der Anbieter behält sich das Recht
vor, ein in der Offerte genanntes Servicedatum, das nachträglich ausgebucht wurde, nicht
einzuhalten. Sollte kein alternatives Datum vereinbart werden können, behält sich die Meta Umzüge
& Transporte GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch ein Anspruch auf
Schadenersatz oder Erfüllung des ursprünglichen Servicedatums entsteht. Die Offerte bindet den
Anbieter nicht an das genannte Umzugsdatum, sondern lediglich an die vereinbarten Leistungen.
Art. 4. Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung
der Umzugsdienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den spezifisch
vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei besonderen
Umständen, wie beispielsweise Abweichung des Umzugsguts, unvollständigen oder unkorrekten
Angaben zu den Umzugsbedingungen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten oder
komplizierten Parkplatzsituationen, zu adjustieren oder abzulehnen. Zusätzlich kann der Anbieter
jederzeit von einem Vertrag zurücktreten oder ihn verschieben, wenn aufgrund von störenden
Ereignissen durch Dritte, unvorhergesehenen Verkehrsbeschränkungen oder im Falle von höherer
Gewalt, wie etwa extremen Wetterbedingungen oder behördlichen Anordnungen, die sichere und
effiziente Durchführung des Umzugs nicht möglich ist. Für alle Umzüge, die online und mit oder ohne
vorherige persönliche Begutachtung des Umzugsguts und der Umzugsbedingungen vereinbart
wurden, gilt: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als umfangreicher als zuvor angenommen
(auf Grund fehlender/falscher Informationen etc. seitens des Kunden), obliegt es dem Kunden, die
daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Dies umfasst Situationen, in denen die tatsächliche
Menge oder Beschaffenheit des Umzugsguts von den ursprünglich gemachten Angaben abweicht,
oder zusätzliche Dienstleistungen wie das Ein- und Auspacken oder Montieren und Demontieren von
Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen erforderlich sind etc. Bei Abweichungen des
Umzugsguts oder veränderten Umständen wie längeren Laufwegen, Nichtverfügbarkeit des Lifts und
anderen relevanten Faktoren, die erst am Umzugstag oder kurz davor festgestellt werden, kann das
vereinbarte Kostendach oder der Pauschalpreis aufgelöst werden. In solchen Fällen wird die
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgen, basierend auf den zuvor festgelegten
Stundensätzen und weiteren anfallenden Kosten. Dies ermöglicht eine faire und transparente
Abrechnung, die den realen Gegebenheiten des Umzugstages Rechnung trägt. Zudem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Besichtigung der Auszugswohnung standardmässig erfolgt, um
Spezifikationen wie Liftgrösse, Verfügbarkeit von Parkplätzen und Breite des Treppenhauses zu klären.
Es ist jedoch die Aufgabe des Kunden, vergleichbare Angaben für die Einzugswohnung zu organisieren
und uns transparent zu informieren. Dies stellt sicher, dass alle notwendigen Vorkehrungen für einen
reibungslosen Umzug getroffen werden können und Unklarheiten oder Überraschungen am
Umzugstag minimiert werden.
Art. 4.1 Entsorgungsleistungen in Kombination mit einem Umzug
Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen
Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von Sondermüll
werden gesondert berechnet.
Art. 4.2 Spezialtransporte
Der Anbieter bietet spezialisierte Dienstleistungen für den Transport empfindlicher Gegenstände wie
Kunstwerke und Antiquitäten an. Diese Dienste umfassen die Verwendung von speziellen
Verpackungsmaterialien und Techniken, um maximale Sicherheit während des Transports zu
gewährleisten. Jeder Transport dieser Art muss vorab besprochen und in der Offerte spezifiziert
werden.
Art. 4.3 Klavier- und Schwerlasttransporte
Für den Transport von besonders schweren oder sperrigen Gegenständen wie Klavieren wird ein
Zuschlag erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Vertragsabschluss anzumelden.
Der Transport solcher Gegenstände erfordert besondere Vorkehrungen und Gerätschaften, die
zusätzliche Kosten verursachen können.
Art. 4.4 Kundenvorbereitungen und Mitwirkung
Eine erfolgreiche und effiziente Ausführung des Umzugsservices hängt massgeblich von der
Vorbereitung und aktiven Mitwirkung unserer Kunden ab. Um einen reibungslosen Ablauf zu
gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle kleinen Umzugsgüter am Servicetag vollständig in Kisten
verpackt (ausser, wenn ein Einpackservice gebucht wurde) und die Wohnräume in einem
aufgeräumten Zustand sind. Dies umfasst:
1. Das vollständige Verpacken aller Kleinteile in Umzugskisten. Die Kisten sollten sicher
verschlossen und deutlich beschriftet sein, um eine schnelle Zuordnung und effiziente
Entladung zu ermöglichen.
2. Die Entleerung aller Schränke, Regale und sonstiger Möbelstücke, damit diese sicher
transportiert werden können. Wertgegenstände, Kleidung, Geschirr und andere lose
Gegenstände sollten vorab gesichert werden.
3. Die Bereitstellung eines klaren und durchführbaren Plans für die Platzierung der Möbel und
Kisten im neuen Wohnraum.
4. Falls die Kundschaft Montagearbeiten selbst übernimmt:
Die Sicherstellung, dass alle
durchzuführenden Demontagen von Möbelstücken oder Einbauten vor dem Eintreffen unseres Teams abgeschlossen sind, es sei denn, diese Aufgabe wurde ausdrücklich als Teil des
Servicevertrags vereinbart. Falls der Kunde die Demontage und Montage selbst übernimmt,
haftet die Meta Umzüge & Transporte GmbH nicht für fehlende oder beschädigte
Gegenstände. Zudem erwarten wir von unseren Kunden, dass eventuelle Hindernisse oder
Zugangsprobleme, wie z. B. enge Treppenhäuser, fehlende Parkmöglichkeiten oder
Liftzugänge, vorab mitgeteilt werden. Diese Informationen sind entscheidend, um am
Umzugstag unerwartete Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die
Kooperation der Kunden bei der Erfüllung dieser Vorbereitungsmassnahmen ist essenziell,
um den Umzug effizient und ohne Zeitverlust durchführen zu können. Nichtbefolgung dieser
Vorbereitungen kann zu Verzögerungen führen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten nach
sich ziehen, da sie den Umzugsprozess erheblich verlangsamen können.
Art. 4.5 Kommunikation mit Dritten
Die Kundschaft trägt die Verantwortung, alle betroffenen Drittparteien, einschliesslich Nachbarn,
Vermieter und andere relevante Personen oder Institutionen, über den bevorstehenden Umzug zu
informieren. Dies umfasst die Mitteilung über geplante Umzugsdaten, erwartete Lärm- und
Verkehrsbeeinträchtigungen sowie alle weiteren Aspekte des Umzugs, die direkte Auswirkungen auf
das unmittelbare Umfeld haben könnten. Es ist essenziell, dass diese Informationen rechtzeitig
weitergegeben werden, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Konflikte zu vermeiden. Die Kunden
müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere bei
grösseren oder potenziell störenden Umzügen, eingeholt werden. Dies beinhaltet auch die
Abstimmung mit lokalen Behörden, wenn der öffentliche Verkehrsbereich beeinflusst wird oder
spezielle Parkgenehmigungen erforderlich sind. Durch die Erfüllung dieser Informationspflichten trägt
der Kunde wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf des Umzugsprozesses bei und hilft, mögliche
rechtliche oder zwischenmenschliche Probleme zu vermeiden, die durch eine mangelhafte
Kommunikation entstehen könnten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für
Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten durch den Kunden resultieren.
Art. 4.6 Gewichtsbeschränkungen und Zugänglichkeitsinformationen
Die Kundschaft ist verpflichtet, den Anbieter proaktiv über jegliche Gewichtsbeschränkungen und
spezifische Zugänglichkeitsbedingungen an allen beteiligten Adressen zu informieren. Dies schliesst
insbesondere Beschränkungen bezüglich der Bodenbelastung ein, wie etwa das Vorhandensein von
Tiefgaragen oder anderen Strukturen mit Gewichtsbegrenzungen unterhalb der Ent- oder
Beladezonen. Es ist essenziell, dass der Anbieter vorab über solche Beschränkungen informiert wird,
da die Nutzung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und darüber Standard ist.
Sollten bei Ankunft unerwartete Gewichtsbegrenzungen festgestellt werden, die eine normale
Durchführung des Umzugs verhindern, sieht sich der Anbieter gezwungen, entweder den Auftrag
abzubrechen oder die Fahrzeuge an einem alternativen, weiter entfernten Ort zu parken. Dies führt
zu längeren Laufwegen und potenziell höheren Kosten durch den zusätzlichen Zeitaufwand. In
solchen Fällen wird eine Anpassung des Vertrages in Betracht gezogen, um die entstandenen
Mehrkosten und den Mehraufwand fair zu reflektieren. Der Kunde akzeptiert durch die
Vertragsunterzeichnung, dass zusätzliche Kosten, die durch solche logistischen Anpassungen
entstehen, zu seinen Lasten gehen.
Art. 4.7 Montage von Deckenlampen
Im Rahmen unseres Umzugsservices bieten wir auch die De- und Montage von Deckenlampen an. Um
eine sichere Installation zu gewährleisten, führen unsere Teams am Umzugstag Bohrmaschinen mit
sich. Die Montage der Deckenlampen erfolgt jedoch ausschliesslich unter der Bedingung, dass die
Deckenkonstruktion aus Beton besteht und keine Gefahr des Abbröckelns beim Bohren besteht. Die
Eignung der Decke für die Montage wird von uns am Servicetag vor Ort evaluiert. Sollte sich
herausstellen, dass die Deckenbeschaffenheit eine sichere Montage nicht zulässt, kann der Service
nicht durchgeführt werden. Diese Massnahme dient der Sicherheit aller Beteiligten und der
Vermeidung von Schäden am Eigentum des Kunden sowie am Umzugsgut. Kunden sind angehalten,
im Voraus Informationen zur Beschaffenheit der Decken in den neuen Räumlichkeiten bereitzustellen,
um eine reibungslose Durchführung des Umzugs zu gewährleisten.
Art. 4.8 Verpackungsmaterial und dessen Handhabung
Der Anbieter stellt seinen bestehenden Kunden, die einen Umzugsservice gebucht haben,
Verpackungsmaterial zur Verfügung. Dies umfasst die Lieferung sowie die anschliessende Abholung
des Materials. Das geliehene Verpackungsmaterial muss in einem akzeptablen Zustand, unter
Berücksichtigung normaler Abnutzung, zurückgegeben werden. Beschriftungen auf dem
Verpackungsmaterial sind ausschliesslich auf dem mitgelieferten Malerklebeband vorzunehmen.
Kunden sind angehalten, innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach dem Umzug das Material auszupacken
und eine Abholung selbstständig zu terminieren. Material, das beschädigt ist oder aus anderen
Gründen nicht zurückgegeben werden kann, muss vom Kunden zum Differenzbetrag zum Kaufpreis
erworben werden. Personen, die Verpackungsmaterial bestellen, ohne einen Umzugsservice in
Anspruch zu nehmen, können dieses Material direkt in unserem Shop abholen und müssen die
Zahlung dort vor Ort vornehmen.
Art. 5 Haftungsausschluss bei Umzügen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu transportierende Güter eindeutig von nicht zu
transportierenden Gütern zu trennen. Sobald der Transport durch den Anbieter beginnt, gelten die
übergebenen Güter als zur Verlegung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für irrtümlich
zur Beförderung bereitgestellten Güter oder vom Kunden nachträglich als nicht zu transportieren
gekennzeichnet wurden. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt des Transports nicht anwesend sein, ist es
seine Pflicht, die zu transportierenden Güter klar und deutlich zu kennzeichnen. Der Anbieter haftet
nicht für Fehler im Transport, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen oder
Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche Kommunikation oder Anweisung bezüglich
der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss vor Beginn des Transports erfolgen. Sobald der
Transport der Güter begonnen hat, kann der Umzugsprozess nicht mehr rückgängig gemacht werden,
und die Güter gelten als endgültig zum Transport übergeben.
Art. 6 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen
sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei
Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche
Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
Art. 6.1 Anpassung der Stundensätze
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Stundensätze gemäss der aktuellen Preisliste jederzeit zu
ändern, um auf Marktveränderungen oder andere externe wirtschaftliche Bedingungen angemessen
reagieren zu können. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits offerierte und vom Kunden akzeptierte
Preise von solchen Anpassungen nicht betroffen sind. Diese Preise bleiben für die vereinbarte
Dienstleistung gültig, auch wenn die Ausführung nach einer Preisanpassung erfolgt. Kunden haben
keinen Anspruch darauf, dass für zukünftige Dienstleistungen die gleichen Stundensätze wie bei
aktuellen, früheren oder anderen parallellaufenden Services angewendet werden. Bereits offerierten
Preise durch die Annahme des Angebots stimmt der Kunde zu, dass die Preisanpassungen Teil der
Vertragsbedingungen sind und sich diese nach den Bedürfnissen des Marktes und des Anbieters
richten können.
Art. 7 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder
Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird nicht gehaftet.
Art. 8 Kündigungsbedingungen
Aufträge, die unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn storniert werden, werden zu 80% verrechnet.
Frühere Stornierungen werden zu 30% verrechnet.
Art. 9 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B.
Partnerfirmen, Sattelschlepper, Kranfahrzeuge Container etc. Der Kunde wird hiermit über die
Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und
Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche Verantwortung wie für ihr
eigenes Personal.
Art. 10 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Art. 11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Art. 2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst vollumfängliche Räumungen, wie auch Entsorgungen einzelner Güter
für Wohnungen, Einfamilienhäuser, Büros und andere Objekte. Die Dienstleistung wird auch im
Rahmen von Umzügen angeboten. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
– Räumung von Wohnungen, Häusern, Büros und anderen Immobilien.
– Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Möbeln, Elektrogeräten und anderen
Gegenständen.
– Spezialentsorgung für gefährliche Stoffe nur nach Absprache und unter Berücksichtigung aller
Sicherheitsmassnahmen.
– Bereitstellung und Abholung von Containern und Mulden.
Art. 3 Pflichten der Parteien
Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen zum Räumungsgut, die
hauseigenen Richtlinien, wie auch Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die
Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie Zugang zum Strom kostenfrei gewährleisten,
die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten bereitstellen,
wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden nicht
gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und
professionell, mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er
verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur
korrekten Abführung von Sozialabgaben.
Art. 4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung
der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den vereinbarten
Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen, fehlenden oder
unkorrekten Informationen, fehlender Zugänglichkeit der Räumlichkeiten oder nicht vorhandenen
Parkplatzsituation, den Vertrag zu adjustieren oder abzulehnen. Auch kann der Anbieter jederzeit von
einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von
höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann. Für Entsorgungen, welcheonline und mit oder ohne vorherige persönliche Begutachtung vereinbart wurden, gilt folgende
Regelung: Erweist sich der notwendige Aufwand vor Ort als umfangreicher als angenommen oder
stimmen die getätigten Angaben des Kunden nicht mehr, so obliegt es dem Kunden, für die
entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
Art. 4.1 Entsorgungsleistungen
Die Entsorgung und der Transport erfolgen nach den Vorschriften des schweizerischen
Umweltschutzgesetzes. Nicht im Preis inbegriffene Leistungen wie die Entsorgung von Sondermüll
werden gesondert berechnet.
Art. 4.2 Haftungsausschluss bei Entsorgung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu entsorgende Güter eindeutig von nicht zu entsorgenden
Gütern zu trennen. Sobald die Abholung durch den Anbieter erfolgt ist, gelten die übergebenen Güter
als zur Entsorgung bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gütern, die
irrtümlich zur Entsorgung bereitgestellt oder vom Kunden nachträglich als nicht zu entsorgen
gekennzeichnet wurden. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Abholung nicht anwesend sein, ist es
seine Pflicht, die zu entsorgenden Güter klar und deutlich zu kennzeichnen. Der Anbieter haftet nicht
für Fehler in der Entsorgung, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen oder
Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Jegliche Kommunikation oder Anweisung bezüglich
der Trennung oder Kennzeichnung der Güter muss vor Beginn der Abholung erfolgen. Sobald der
Transport der Güter zum Entsorgungsort begonnen hat, kann der Entsorgungsprozess nicht mehr
rückgängig gemacht werden, und die Güter gelten als endgültig zur Entsorgung übergeben.
Art. 5 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen
sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei
Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche
Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
Art. 6 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder
Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird nicht gehaftet.
Art. 7 Kündigungsbedingungen
Aufträge, die unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn storniert werden, werden zu 80% verrechnet.
Frühere Stornierungen werden zu 30% verrechnet.
Art. 8 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen z.B.
Muldenservice. Der Kunde wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis
gesetzt. Für sämtliche Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die
gleiche Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.
Art. 9 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Allgemeine Reinigungsbedingungen
Meta Umzüge & Transporte GmbH
Art. 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Meta Umzüge & Transporte
GmbH (im Folgenden “Anbieter”) und unseren Kunden (im Folgenden “Kunden”) im Bereich
Reinigungsdienste. Der Anbieter kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem
Ermessen modifizieren, ohne eine gesonderte Benachrichtigung an bestehende Vertragsparteien zu
versenden. Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.
Art. 2 Dienstleistungsumfang
Unser Serviceangebot umfasst eine Vielzahl von Reinigungsleistungen für Wohnungen,
Einfamilienhäusern, Büros und anderen Objekten, die von der Komplettreinigung von Küchen, Bädern
bis hin zur speziellen Behandlung von Räumlichkeiten und Oberflächen reichen. Darunter fallen unter
anderem:
– Komplettsäuberung der Küche (inkl. Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke
etc.) Ersatz der Abluftfilters nur bei zur Verfügungstellung des Filters durch Kundschaft oder
Vermieter.
– Säuberung von Elektrogeräten, Schränken, Backofen, Spüle und Boden.
– Reinigung von Bädern und WCs, inklusive Kalkentfernung an Sanitäranlagen, Spiegeln,
Wandfliesen und Boden.
– Säuberung von Jalousien, Rollläden, Fenstern inklusive Rahmen und Fensterbänken.
– Die Reinigung von Dachfenstern dürfen wir aufgrund der Vorschriften der Unfallversicherung
nicht durchführen. Eine spezielle Vereinbarung hierzu muss im Vertrag festgehalten werden.
– Reinigung von Türen inklusive Rahmen, Heizkörpern, Bodenbelägen, Einbauschränken und
Briefkästen sowie Entfernung von Spinnweben.
– Säuberung von Aussenbereichen wie Terrassen, Balkonen, Kellern, Dachböden und Garagen.
– Verschluss von Dübellöchern in Wänden nach Kundenwunsch ohne Anpassung der
Wandfarbe und ohne Garantie für die Endabnahme.
Nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen, die separat berechnet werden:
– Hochdruckreinigung verschiedener Flächen.
– Das Verschliessen von mehr als 10 Dübellöchern (ohne Abgabegarantie).
– Entfernung von Flecken an den Wänden.
– Das Shampoonieren von Teppichen.
– Die Tiefenreinigung von Fugen sowie von Stein- und Parkettböden. Darüber hinaus spezielle
Anbauten wie z.B. Wintergärten etc.
Art. 3 Pflichten der Parteien
Kunden haben die Pflicht, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen und hauseigenen
Richtlinien, darunter ausdrücklich Sicherheitsanforderungen, proaktiv und fristgerecht für die
Erfüllung der Dienste zu übermitteln. Ferner müssen sie die Zugänge zu Wasser und Strom kostenfrei
gewährleisten, die Zugangserlaubnis in die Wohnung sicherstellen sowie benötigte Räumlichkeiten
bereitstellen, wobei eine direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Dienstleisters durch den Kunden
nicht gestattet ist. Der Dienstleister seinerseits verspricht, die vereinbarten Services gewissenhaft und
professionell mittels qualifiziertem und angemessen eingewiesenem Personal zu erbringen. Er
verpflichtet sich zudem zur Beachtung sämtlicher relevanter Arbeitsschutzvorschriften und zur
korrekten Abführung von Sozialabgaben.
Art. 4 Vertragsabschluss und -ausführung
Verträge gelten mit der Annahme unserer Offerte durch den Kunden als geschlossen. Die Ausführung
der Dienstleistungen orientiert sich an den technischen Standards und den vereinbarten
Spezifikationen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen wie starken
Verschmutzungen, fehlenden oder unkorrekten Informationen, fehlender Zugänglichkeit der
Räumlichkeiten oder zu kurzfristigen Abgabeterminen, den Vertrag zu adjustieren oder abzulehnen.
Auch kann der Anbieter jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden
Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt
werden kann. Für Wohnungen, deren Reinigungsdienst online und mit oder ohne vorherige
persönliche Begutachtung vereinbart wurde, gilt folgende Regelung: Erweist sich der notwendige
Reinigungsaufwand vor Ort als umfangreicher als angenommen, so obliegt es dem Kunden, für die
entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
Art. 4.1 Möblierte Objekte
Der Hauptfokus liegt auf der Reinigung leerstehender Objekte. Möblierte Räume bedürfen einer
separaten Absprache und Offerte.
Art. 4.2 Dübellöcher
Der Dienstleister bietet das Füllen von Dübellöchern als Zusatzleistung an, ohne Gewährleistung für
das Endergebnis. Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, am Tag der Reinigung zu entscheiden,
ob und wie die Löcher behandelt werden können. Üblicherweise werden zwischen 5 und 10
Dübellöcher pro Objekt bearbeitet. Bei einer Anzahl von mehr als 10 Löchern können zusätzliche
Kosten anfallen. Für Kosten, die durch von der Verwaltung, dem Vermieter oder den Mietern
beauftragten Malerarbeiten entstehen, übernimmt der Dienstleister ausdrücklich keine
Verantwortung und lehnt eine Kostenübernahme ab. Keine Weissputzwände, Schrauben und Dübel
müssen weg sein.
Art. 4.3 Entsorgungsleistungen
Die Entsorgung von Abfällen ist kein Standardbestandteil der Dienste und kann gegen Aufpreis
vereinbart werden.
Art. 5 Finanzielle Bedingungen
Die Preisgestaltung basiert auf der aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Zahlungen
sind direkt nach Dienstleistungserfüllung fällig, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Bei
Zahlungsverzug oder ausbleibender Vorauszahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche
Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
Art. 6 Versicherung und Haftung
Unser gesamtes Personal ist umfassend sozialversichert. Schäden, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung entstehen, sind bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken gedeckt. Die
Haftung für indirekte Schäden sind ausgeschlossen, ausser bei nachweislich grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten Seitens des Anbieters. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die mit dem
Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder
Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird nicht gehaftet.
Art. 7 Kündigungsbedingungen
Aufträge, die unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn storniert werden, werden zu 80% verrechnet.
Frühere Stornierungen werden zu 30% verrechnet.
Art. 8 Reklamationen und Nachbesserung
Reklamationen sind unmittelbar nach der Dienstleistung oder bei festgestellten Mängeln zu melden.
Wir verpflichten uns zur kostenlosen Nachbesserung, sollte die Reinigungsleistung nicht den
vereinbarten Standards entsprechen. Bei weiterhin bestehenden Mängeln nach der Nachreinigung
behalten wir uns das Recht vor, eine unabhängige Instanz einzuschalten.
Art. 9 Abnahmegarantie
Falls Beanstandungen zur Sauberkeit der Wohnung seitens Verwaltung oder Eigentümers erfolgen,
verpflichtet sich der Dienstleister zur unentgeltlichen Nachreinigung. Da die Wahrnehmung von
Sauberkeit subjektiv variieren kann, steht es dem Dienstleister frei, bei anhaltenden unbegründeten
Beanstandungen nach der Nachreinigung, den Reinigungsverband als neutrale Prüfinstanz
hinzuzuziehen. Jegliche Kosten, die durch diese Begutachtung entstehen, werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt.
Art. 10 Beauftragung von Drittanbietern (Subunternehmer)
Der Anbieter darf zur Ausführung der abgesprochenen Services Drittanbieter einsetzen. Der Kunde
wird hiermit über die Inanspruchnahme dieser Drittanbieter in Kenntnis gesetzt. Für sämtliche
Tätigkeiten und Versäumnisse dieser Drittanbieter übernimmt der Anbieter die gleiche
Verantwortung wie für ihr eigenes Personal.
Art. 11 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese werden ausschliesslich zur
Abwicklung der Aufträge genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Art. 12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für vertragliche Differenzen ist, wenn möglich, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Ansonsten ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Besonderheiten Umzug
Meta Umzüge & Transporte GmbH
Arbeitsaufwand: Die Berechnung dient als Anhaltspunkt. Der Arbeitsaufwand hängt von
verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel: Eigenleistung, Laufweg von der Liegenschaft zum
Fahrzeug, Beschaffenheit der Liegenschaft, Liftgrösse, Wetter, etc. Die geschätzten Kosten basieren
jeweils auf den gewünschten Leistungen. Sie dienen der Orientierung über die nach
Erfahrungswerten zu erwartenden Kosten. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 3 Stunden. Es
wird auf 15 Minuten genau der effektive Arbeitsaufwand verrechnet.
Versicherung (im Preis inbegriffen): Die Transportversicherung beträgt 100’000.00 CHF pro
Lieferwagen.
Haftpflichtversicherung (im Preis inbegriffen): Die Haftpflichtversicherung beträgt 10’000’000.00
CHF.
Entsorgung bei Bedarf: Unser Entsorgungstarif beträgt 50 CHF/m3 Entsorgungsgut zzgl.
Arbeitsaufwand (kann uns auch am Umzugstag mitgeteilt werden).
Gewichtszuschläge: Für Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 100kg verrechnen wir einen
Gewichtszuschlag von 150 CHF. Für Klaviere/schwere Tresore gelten individuelle Vereinbarungen.
Pausen: Pausen für die Mitarbeiter betragen pro Vor- und Nachmittag je 15 Minuten. Die
Mittagspause beträgt i.d.R. eine Stunde und gilt nicht als Arbeitszeit.
Folgende Kosten sind im Preis inbegriffen:
– Schutzmaterial für Bilder, elektronische Geräte und Matratzenhüllen
– Bodenvlies zum Schutz heikler Bodenbeläge, falls erforderlich
– Stretchfolie für den optimalen Schutz heikler Möbel am Umzugstag
– Glas und Spiegel werden mit Luftpolsterfolie vor dem Transport geschützt
– Selbstverständlich führen wir Tragegurten, Werkzeuge und genügend Wolldecken mit
Verpackungsmaterial (mieten oder kaufen): Unter www.metaumzuege.ch/zuegelshop kann das
Material online bestellt werden oder rufen Sie uns an: 043 811 42 32. Verpackungsmaterialien
werden nur nach effektivem Aufwand verrechnet.
Zahlungsbedingungen: Umzug: Nach Beendigung der Arbeit ist dem Teamleiter der gesamte Betrag in
bar zu bezahlen. Reinigung: Barzahlung nach erfolgter Wohnungsabgabe. In Ausnahmefällen kann in
Rücksprache mit der Administration der Betrag per Rechnung beglichen werden. Für Umzüge ins
Ausland oder in die Schweiz gilt eine Vorauszahlung von 80% des Gesamtbetrages (2 Wochen vor
Auftragsbeginn) sowie bei Beendigung des Auftrages den Rest jeweils an den zuständigen Teamleiter
in bar.
Weiteres: Es gelten unsere AGB für sämtliche Dienstleistungen. Sie enthalten wichtige Bestandteile
des Vertrages. Zusammen mit unserem Angebot ergeben diese die vollständige Vereinbarung.